Sollten Sie erwägen, die Stiftung in Ihrem Testament zu begünstigen, so werden Sie auch nach Ihrem Tod noch dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unserer Stadt Wiehl gefördert und unterstützt werden können.

Ihr Erbe käme den Kindern und Jugendlichen zu 100% zugute, da für Zustiftungen und Treuhandstiftungen keine Erbschaftssteuer von uns gezahlt werden muss. Eine gute Investition in eine gelingende Zukunft der nächsten Generationen.

Bitte sprechen Sie uns auch hierzu persönlich an.

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