Fördergrundsätze der Carl Hans-Stiftung

Allgemeines

Den Eheleuten und Unternehmern Carl und Else Hans war es schon zu Lebzeiten ein Anliegen, Kindern und Jugendlichen der Stadt Wiehl, Chancen und Orientierungshilfen für die Zukunft zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2018 die Carl Hans-Stiftung gegründet. Ziel der Stiftung ist die Förderung von jungen Menschen zur Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens.

Begünstigte

Im Fokus der Stiftung stehen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres. Ebenso werden Projekte und Vereine unterstützt, die dem Stiftungszweck nach agieren.

Die Zuwendungen der Carl Hans-Stiftung sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Die Carl Hans-Stiftung wird durch den Vorstand und das Kuratorium geführt, sie entscheiden über Förderanträge in Absprache miteinander.

Voraussetzungen

Von der Carl Hans-Stiftung unterstützte Personen oder Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • die geförderte Person darf nicht älter als 21 Jahre sein
  • sie sollte Einwohner:in der Stadt Wiehl sein
  • insbesondere gefördert werden Halb- oder Vollweisen, sowie Kinder und Jugendliche von Alleinerziehenden
  • fortlaufende Förderungen sind auf ein Jahr begrenzt. Im Anschluss kann erneut ein Antrag gestellt werden.
  • förderungswürdige Projekte sind solche, die die Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Wiehl zugutekommen.  Antragssteller sind steuerbegünstigte Organisationen und Vereine bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • das geförderte Projekt soll der Stadt Wiehl bzw. ihren Bewohner:innen zugutekommen
  • Vorstand und Kuratorium entscheiden über die Förderungsauswahl, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • bewilligte Gelder werden direkt an Dienstleister/Verein usw. überwiesen und nicht bar ausgezahlt.

Ausschluss

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Personen, die älter als 21 Jahre sind
  • Parteien oder parteinahe Institutionen
  • gewerbliche Organisationen

Antragsstellung

Ein Antrag kann über diese Internetseite gestellt werden (Antrag.pdf) oder bei den Mitgliedern des Vorstands. Er sollte schriftlich erfolgen. Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht zurückzuzahlenden Zuwendung und erfolgt nach Absprache mit dem Kuratorium.

Verwendungsnachweis

Geförderte Personen oder die Verantwortlichen des geförderten Projektes sollten zeitnah (innerhalb von 6 Monaten) einen Nachweis über einen Bericht der verwendeten Mittel darlegen.

Rückzahlungspflicht

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, den Zuschuss ganz oder teilweise zurück zu zahlen,

– wenn der Zuschuss in seiner ursprünglichen Verwendung nicht mehr benötigt wird

– wenn der Zuschuss zweckentfremdet wird

– wenn der bezuschusste Verein eine Satzungsänderung vornimmt und der Satzungszweck nicht mehr die Förderbedingungen der Carl Hans-Stiftung erfüllt

– wenn der Zuschussempfänger trotz Mahnung sowie Fristsetzung den Verwendungsnachweis nicht vorlegt

Consent Management Platform von Real Cookie Banner